Mindestalter
Das LBA nennt 16 Jahre als Grundregel. Ausnahmen können etwa für bestimmte Spielzeuge oder Flüge unter direkter Aufsicht gelten.
Betreiberpflichten
Registrierung, Kennzeichnung, Versicherung und Flugvorbereitung bleiben Aufgaben des verantwortlichen Betreibers.
Aufsicht
Wähle ein zulässiges freies Gelände, halte das UAS nah und vereinbare klare Grenzen für Höhe und Entfernung.