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Länderausgabe · Deutschland

UAS-Betreiberregistrierung in Deutschland

Wer die EU-Kriterien erfüllt, registriert sich beim LBA und bringt die elektronische Registrierungsnummer an den betroffenen UAS an.

Registrierungspflicht

Sie gilt insbesondere ab 250 g sowie für viele UAS mit Kamera oder anderem Sensor, sofern keine einschlägige Spielzeug-Ausnahme greift.

e-ID

Die erhaltene Betreiber-ID ist entsprechend den Vorgaben am UAS anzubringen und bei Remote-ID-fähigen Systemen einzutragen.

Nur ein EASA-Staat

Natürliche Personen registrieren sich im Staat ihres Wohnsitzes, Unternehmen am Hauptgeschäftssitz; eine Doppelregistrierung in mehreren EASA-Staaten ist nicht vorgesehen.

Aktualität

Änderungen der Betreiberangaben und die Laufzeit der Registrierung werden im LBA-Portal verwaltet.

Offizielle Quellen