Registrierungspflicht
Sie gilt insbesondere ab 250 g sowie für viele UAS mit Kamera oder anderem Sensor, sofern keine einschlägige Spielzeug-Ausnahme greift.
e-ID
Die erhaltene Betreiber-ID ist entsprechend den Vorgaben am UAS anzubringen und bei Remote-ID-fähigen Systemen einzutragen.
Nur ein EASA-Staat
Natürliche Personen registrieren sich im Staat ihres Wohnsitzes, Unternehmen am Hauptgeschäftssitz; eine Doppelregistrierung in mehreren EASA-Staaten ist nicht vorgesehen.
Aktualität
Änderungen der Betreiberangaben und die Laufzeit der Registrierung werden im LBA-Portal verwaltet.